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⎯  KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRISCHE FACHARZTPRAXIS IN BASEL

Wenn Kinder und Jugendliche psychisch erkranken

Depressive Jugendliche, selbstverletzendes Verhalten, Essstörungen, aggressive Ausbrüche, zwanghaftes Wiederholen von Ritualen, Angst vor Menschen und vieles mehr: Rund 20% aller Kinder und Jugendlichen erkranken innerhalb eines Jahres an einer psychischen Störung. 

In der 2018 eröffneten Praxis für Gross und Klein. Basel im Zentrum von (Klein-) Basel widmet sich Dr. Frank Köhnlein, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien, die in ihrer Entwicklung feststecken, die es sich schwer machen oder denen es schwer gemacht wird, die keinen Plan haben, ratlos sind oder verzweifelt und traurig, die Angst haben oder Erfahrungen gemacht haben, die kein Mensch machen möchte.

Nicht immer, aber doch meistens gelingt es, gemeinsam das Leben glücklicher, lebendiger, leichter, "besser" zu machen. Manchmal braucht das gehörig viel Zeit und Mut. Und Vertrauen.  

"Keiner kan​​n alles." 

(Gaius Lucilius, 180-103 v. Chr.) 


Natürlich würde ich gerne von mir behaupten, dass ich der perfekte Therapeut für alle und alles bin, und das natürlich jederzeit. Aber wie das nun mal so ist: Im Laufe der Jahre haben sich meine Qualifikationen differenziert. 

Prinzipiell bietet die Praxis für Gross und Klein. Basel​ Abklärung, Beratung und Behandlung aus dem gesamten Spektrum der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie an. In den folgenden Bereichen aber liegen besondere Schwerpunkte und Expertise.


Altersgruppen

Die Schwerpunkte in der Praxis für Gross und Klein. Basel liegen in der Behandlung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Oft dauert eine Behandlung über das 18. Lebensjahr hinaus. Im Verlauf empfiehlt sich dann meist ab Mitte 20 der Wechsel zu einem Erwachsenenpsychiater bzw. einer Erwachsenenpsychiaterin. Patientinnen und Patienten >18 Jahre sollten idealerweise direkt bei erwachsenenpsychiatrischen Fachärzten bzw. Fachärztinnen angemeldet werden.





Symptome und Verhaltensweisen

Symptome sind natürlich meistens erst einmal Probleme. Aber eben nicht nur. Sie sind genauso auch Versuche, Probleme zu lösen. In der Praxis für Gross und Klein. Basel beschäftigen wir uns mit allen Symptomen im kinder- und jugendpsychiatrischen Bereich: externalisierende Verhaltensweisen wie Gewalt, Aggression, Wutausbrüche oder internalisierende Verhaltensweisen wie Störungen des Essverhaltens, Selbstverletzungsverhalten, Substanzkonsum (wie z. B. Cannabis oder Alkohol), zwanghafte Verhaltensweisen, Angst, Schlafstörungen. 

Wenn man Symptome nicht nur als problematisches Verhalten oder Empfinden versteht, das es in irgendeiner Weise zu beseitigen gilt, sondern als einen Problemlösungsversuch, eröffnen sich oft unerwartete therapeutische Ansätze. In vielen, wenn nicht allen Fällen geht es um die einfach scheinende, aber im Einzelfall komplexe Frage: Wie könnte ich das dahinterstehende Problem anders lösen - so, dass ich (oder auch meine Umgebung) weniger leide(t). 



Schwerpunkte

Therapeutische Schwerpunkte in der Praxis für Gross und Klein. Basel sind psychische Störungen im Jugendalter und im jungen Erwachsenenalter. Die zehn am häufigsten in der Praxis behandelten Störungsbilder sind:

  • Depressive Störungen
  • Selbstverletzendes Verhalten
  • Zwangsstörungen
  • Angsterkrankungen
  • Psychosomatische Störungsbilder einschliesslich Essstörungen
  • Cannabis- und Alkoholmissbrauch
  • Störung des Sozialverhaltens
  • Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen, Traumafolgestörungen
  • Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörungen (ADHS)
  • Dissoziative Störungen 

Andere Störungsbilder werden in der Praxis für Gross und Klein. Basel seltener oder gar nicht behandelt (z. B. autistische Störungen, Störungen aus dem schizophrenen Formenkreis, Suchterkrankungen, pathologischer Internetkonsum und Gaming-Disorder, klassische Phobien, organische psychische Störungen, Intelligenzminderungen). 

Wenn Sie unsicher sind bzw. wenn Du unsicher bist, ob Sie  / Du bei der Praxis für Gross und Klein. Basel an der richtigen Adresse sind / bist, fragen Sie / frag einfach an.



Therapieformen

In der Praxis für Gross und Klein. Basel wird sowohl psychiatrische wie psychotherapeutische Unterstützung angeboten. Tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie, provokative Therapie, Spieltherapie, verhaltenstherapeutische Elemente, Familientherapie - nichts ist dogmatisch, nichts ist für alle passend. Therapie ist ein individueller Prozess, und so richtet sich das therapeutische Angebot nach dem individuellen Bedürfnis des Kindes oder des / der Jugendlichen und ihrer Familien.

Die therapeutische Basis bilden die tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie und ein psychodynamisches Verständnis von der Entstehung und Aufrechterhaltung von psychischen Störungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Die Mehrzahl der Behandlungen findet als Gesprächspsychotherapie statt. Dabei kommen aber Methoden wie Spiel, kreative Elemente, Übungen und anderes nicht zu kurz. Therapie ist kein Spaziergang, aber sie kann und soll nicht nur etwas bringen, sondern Freude machen. Es klingt vielleicht seltsam, aber praktisch alle Kinder und Jugendlichen freuen sich auf die Therapietermine; klar, das ist meist nicht von Anfang an so und beileibe auch nicht bei jedem Termin.

Wenn nötig, werden zur unterstützenden Behandlung auch Medikamente angeboten - dabei richtet sich die Pharmakotherapie nach den Empfehlungen der internationalen und nationalen Behandlungsleitlinien. Die Praxis für Gross und Klein. Basel ist nicht der richtige Ort für Experimente und schon gar nicht für eine "Standard"-Medikation. Die Aufklärung über medikamentöse Möglichkeiten erfolgt in der Praxis für Gross und Klein. Basel ausgesprochen ausführlich.


Die Praxis für Gross und Klein. Basel in Bildern

Einblicke in die Praxis

Kosten

Die Kosten für Abklärung und Behandlung in der Praxis für Gross & Klein. Basel werden in der Regel von der Krankenversicherung, der Invalidenversicherung oder der Unfallversicherung übernommen.

Bitte bringen Sie zum ersten Termin in jedem Fall die Krankenversicherungskarte mit, auch wenn eine andere Versicherung oder Sie selbst die Kosten übernehmen.


Die Franchise ist ein Fixbetrag, der pro Jahr an die Behandlungskosten bezahlt werden muss. Erst, wenn dieser Betrag "aufgebraucht" ist, beginnen die Leistungen der Krankenversicherung (abzüglich Selbstbehalt). Dabei werden alle Gesundheitsleistungen eines Jahres berücksichtigt, also z. B. auch Behandlungen beim Hausarzt oder Kinderarzt.

Die Franchise beträgt bei Kindern und Jugendlichen <18 J. standardmässig 0 CHF. Es kann aber auch eine höhere Franchise (bis maximal 600 CHF) vereinbart werden.

Erwachsene haben standardmässig eine Franchise von mindestens 300 CHF pro Jahr. Sie können die Franchisehöhe bis maximal 2500 CHF pro Jahr wählen. 

Der Selbstbehalt bei Krankenversicherten beträgt 10% für alle Gesundheitsleistungen (also auch Besuche beim Kinderarzt etc.) - bis maximal 700 CHF pro Jahr bei Erwachsenen bzw. 350 CHF pro Jahr bei Kindern und Jugendlichen <18 J.

Der Selbstbehalt ist unabhängig von der Höhe der gewählten Franchise.

Der Selbstbehalt beginnt erst, wenn die Franchise "aufgebraucht" ist.

Wenn Sie bzw. Ihr Kind HMO-versichert bin, benötigen Sie (bzw. Ihr Kind) eine Zuweisung durch den HMO-Arzt bzw. die HMO-Ärztin.

Beim Hausarztmodell benötigen Sie bzw. Ihr Kind eine Zuweisung durch den Hausarzt / die Hausärztin oder den Kinderarzt / die Kinderärztin.

Ohne diese Zuweisungen kann die fachärztliche Behandlung in der Praxis für Gross und Klein. Basel nicht mit der Krankenversicherung abgerechnet werden.

Wenn Sie die Abklärung, Behandlung oder Beratung selbst bezahlen wollen oder müssen, sprechen Sie uns bitte vorher darauf an. Selbstverständlich ist das möglich - wir finden einen Weg.

In Einzelfällen können auch Patientinnen und Patienten aus dem Ausland behandelt werden. Um unangenehme Folgekosten zu vermeiden, ist es empfehlenswert, vorgängig eine Kostengutsprache der (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherung einzuholen. Gerade bei Kindern oder Jugendlichen aus dem Grenzgebiet zur Schweiz zeigen sich viele Kranenversicherer kulant.

Durch einen nicht wahrgenommenen oder kurzfristig (<24 Stunden) abgesagten Termin entsteht uns ein Ausfall - nicht anders als bei einem Handwerker, der vor verschlossenen Türen steht (sieht man einmal vom Schlüsselnotdienst ab, da gehört es gewissermassen zum Berufsbild...). Wir erlauben uns daher, solche "no-shows" privat in Rechnung zu stellen. Die Krankenversicherungen bezahlen für versäumte Sitzungen keine Entschädigung.

Dieses Vorgehen ist allgemein üblich. Wir sind uns aber auch bewusst, dass es manches Mal schwierig ist... Wir finden eine Lösung.  

Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt sporadisch. Es kann gut sein, dass monatelang keine Abrechnung erfolgt, und sollte weder Sie noch uns beunruhigen :-) 

Wir rechnen unsere Leistungen in der Regel und bei den meisten obligatorischen Krankenversicherungen (OKP) direkt mit der Versicherung ab. Die Rechnungsstellung erfolgt über die Ärztekasse (sog. Tiers Payant).

Einzelne Versicherungen akzeptieren diesen Weg jedoch nicht. In diesem Fall schicken wir die Rechnung zur Begleichung direkt an Sie. Sie bekommen die Leistungen dann vom Krankenversicherer erstattet (sog. Tiers Garant).

Sie haben in jedem Fall ein gesetzliches Recht auf eine Kopie der Rechnung, damit Sie die Abrechnung überprüfen können. Sie erhalten daher über die Ärztekasse (meist per Mail) eine verschlüsselte Kopie der Rechnung, die wir der Krankenversicherung geschickt haben. Wir werden Sie dazu zu Beginn der Behandlung um Ihr Einverständnis mit diesem unkomplizierten und papiersparenden Vorgehen bitten. Wir begrüssen es, wenn Sie die Rechnungen kontrollieren; sie müssen aber nichts veranlassen und sind natürlich auch nicht verpflichtet, die Rechnungen zu lesen.

Die Behandlung mancher Krankheiten und Entwicklungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen unter 20 Jahren wird von der Invalidenversicherung im Rahmen einer sogenannten "medizinischen Massnahme" finanziert. Hierfür ist eine kinderpsychiatrische, kinderärztliche oder schulpsychologische Abklärung nach entsprechendem Antrag an die IV notwendig. Dies ist beispielsweise bei Autismus-Spektrum-Störungen oder bei bestimmten Formen von ADHS (sog. POS) der Fall.

Übernimmt die IV die Kosten, entfallen Franchise und Selbstbehalt für die Behandlung.

Wir beraten Sie gerne.

Unsere Leistungen werden nach dem aktuell gültigen Tarifsystem TARMED (ab 2026 TARDOC) abgerechnet. 

Die Tarife finden Sie hier

Zur Orientierung: Der aktuelle aktuelle Tarif für eine Stunde fachärztliche Psychotherapie beträgt seit Juli 2010 (unverändert) 188.35 CHF.

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Häufig gestellte Fragen

Die Frage ist so einfach wie traurig zu beantworten: leider nein. Leider müssen wir aktuell alle Anfragen absagen.

Wir erhalten aktuell zwischen fünf und zehn Anfragen pro Woche, zumeist per Mail. Es ist leider nicht möglich, eine Warteliste zu führen und zu pflegen. 

Schwierig. Es ist äusserst mühsam, an einen freien Therapieplatz zu kommen, und ja, man muss dabei leider auch ein wenig Glück haben. Und Beharrlichkeit. Und Geduld. 

Probieren Sie es bei der Thera​pieplatzber​atung des VPB (Verband der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beider Basel) und konsultieren Sie die Plattform Doc24. Fragen Sie auch den Kinderarzt / die Kinderärztin.

Im Notfall wenden Sie sich bitte an die Medizinische Notrufzentrale MNZ unter der Nummer +41 61 261 15 15

In lebensbedrohlichen Situationen rufen Sie bitte direkt den Sanitätsnotruf 144.

Bei Gewalt nehmen Sie direkt mit der Kantonspolizei Basel-Stadt auf: 117.


Kinder und Jugendliche, die in Not sind, können sich ausserdem auch an folgende Stellen wenden:


In schwierigen, akuten Situationen:

  • Patientinnen und Patienten der Praxis für Gross und Klein. Basel wenden sich per Mail, WhatsApp oder telefonisch direkt an den behandelnden Arzt. 
  • Wenn bisher keine Behandlung durch die Praxis für Gross und Klein. Basel besteht, können Sie sich an folgende Anlaufstellen wenden:

Prinzipiell ja. Der Schwerpunkt der Tätigkeit in der Praxis für Gross und Klein. Basel liegt jedoch auf der kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnostik, Beratung und Behandlung.

Für Gutachtenfragen (z. B. zivilrechtliche Fragestellungen) nehmen Sie bitte direkt mit Dr. Köhnlein Kontakt auf (Kontaktformular siehe unten).


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